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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2025

1. Definitionen 

(1) In diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ist mit " Verkäufer " die ASG - Aluminium und Stahl GmbH mit Sitz in Mönchengladbach gemeint. 

(2) Unter "Käufer" werden Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Sondervermögen verstanden, mit welchen eine Vereinbarung über den Verkauf von ASG -Aluminium und Stahl GmbH-Produkten und / oder die Erbringung von Leistungen getroffen worden sind, oder an die sich ein Angebot des Verkäufers richtet. 

(3) Unter Ware wird das für den Verkauf vereinbarte bzw. vom Verkäufer angebotene Produkt oder Leistung verstanden. 

(4) Unter Werktagen sind die Wochentage Montag bis Samstag gemeint unter Ausschluss von gesetzlichen Feiertagen (maßgebend ist der Sitz des Verkäufers). 

2. Anwendbarkeit 

(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend auch „LZB ASG“) gelten für sämtliche - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen durch den Verkäufer an den Käufer unter Einschluss von Vorschlägen, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen. 

(2) Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, oder wenn er in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

3. Angebot und Vertragsabschluss 

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser LBZ ASG. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich forgelten. 

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser LZB ASG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 

(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung und Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 

(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 

4. Leistungsumfang , Lieferung 

(1) Der Verkäufer behält sich vor, die geschuldete Lieferung oder Leistung durch geeignete Dritte zu erfüllen. 

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk des Verkäufers (Ex Works loaded - gemäß den INCOTERMS® der zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Fassung). 

(3) Von der Bestellung abweichende Liefermengen sind innerhalb einer Toleranz von +/- 10% zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung, sofern eine solche Mengenabweichung im Einzelfall dem Kunden nicht offensichtlich unzumutbar ist. Dem Umfang der Liefermengenabweichung entsprechend ändert sich der zu zahlende Gesamtpreis. 

5. Preise und Zahlung 

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. 

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, bei Lieferungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, seine Preise wegen gefallener oder gestiegener Material- und Rohstoffkosten, Löhne und Gehälter sowie Herstellungs- und Transportkosten anzupassen, jedoch nur insoweit als sich die eingetretene Kostenänderung anteilig auf den zuvor vereinbarten Preis auswirkt. 

(3) Treffen nach Abschluss eines Vertrages Währungskursveränderungen ein, die die Kosten des Verkäufers für die Herstellung der Ware beeinflussen oder werden Gebühren aufgrund eines Behördenbeschlusses erhöht oder neue, höhere Gebühren oder Versicherungsprämien auf die bestellte Ware oder deren Transport eingeführt, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis ebenfalls entsprechend den neuen Gegebenheiten anzupassen. 

(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. 

(5) Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung vom Verkäufer unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. 

(6) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. 

6. Lieferzeit, Lieferverzögerungen 

(1) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 

(2) Wenn der Käufer vertragliche Pflichten einschließlich Mitwirkungs- oder Nebenpflichten - (wie z.B. Eröffnung eines Akkreditivs, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches) nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die betroffenen Lieferfristen und -termine - unbeschadet seiner Rechte aus dem Verzug des Käufers - entsprechend den Bedürfnissen des Produktionsablaufes des Verkäufers angemessen hinauszuschieben. 

(3) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. 

(4) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn 

  • die Teillieferung vom Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, 
  • die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und 
  • dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme der Kosten bereit). 

(5) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe der Nr. 10. dieser LZB ASG beschränkt. 

(6) Für den Fall, dass der Käufer Abrufe oder Spezifikationen der bestellten Waren nicht innerhalb des (in einem Rahmen – oder Sukzessivliefervertrag) 

vereinbarten Zeitraums dem Verkäufer zur Verfügung stellt, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigener Wahl die Bestellung betreffend der nicht abgerufene oder spezifizierten Menge entweder zu annullieren und vom Käufer den Ersatz seines Schadens zu verlangen, einschließlich von entgangenem Gewinn . 

(7) Im Falle des Annahmeverzugs durch den Käufer ist dieser gleichwohl zur Zahlung der Ware verpflichtet, ggf. einschließlich der Transportkosten. 

7. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes schriftlich bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. 

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. 

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat. 

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. 

(5) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 

(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn 

  • die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, 
  • der Verkäufer dies dem Käufer unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach Nr. 6 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, 
  • seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Käufer mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (zB. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sieben Werktage vergangen sind und 
  • der Käufer die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, 
  • beeinträchtigt, unterlassen hat. 

8. Gewährleistung, Sachmängel 

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Käufer unter den in Nr. 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 

(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die 

Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gehemmt. 

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 

(7) Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 

9. Schutzrechte Dritter 

(1) Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers, so steht der Käufer dafür ein, dass im Zusammenhang mit der Bestellung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Verkäufer ist zur Prüfung des Bestehens solcher Rechte Dritter nicht verpflichtet. Im Falle einer solchen Schutzrechtsverletzung haftet der Käufer dem Verkäufer für den ihm daraus erwachsenden Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns. 

(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Käufer durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht, ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers unterliegen der Beschränkung des Nr. 10 dieser LZB ASG. 

10. Schadensersatz 

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Nr. 10 dieser LZB ASG eingeschränkt. 

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem 

Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 

(3) Soweit der Verkäufer gemäß § 10 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 1 Mio. je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt 

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 

(6) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

(7) Die Einschränkungen in Nr. 10 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 

11. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten 

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis). 

(2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. 

(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. 

(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. 

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verk&aumxl;ufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. 

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer. 

(8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer. 

(9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. 

12. Schlussbestimmungen 

(1). Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser LZB ASG unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Ergänzungen und Nebenarbeiten bedürfen derselben Form wie der zu ergänzende oder zu ändernde Vertrag. 

(2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer, insbesondere aus und im Zusammenhang mit diesen LZB ASG ist der Sitz des Verkäufers, soweit zulässigerweise vereinbar. Der Verkäufer kann den Käufer aber auch nach seiner Wahl bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen. 

(3) Jede Partei hat sämtliche Mitteilungen an die Geschäftsadresse oder die ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift der jeweils anderen Partei zu richten. 

(4) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bestimmen sich ausschließlich und allein nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils geltenden Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Shop

Stand 01.09.2019

1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Allgemeines 

1.1 Vertragspartner sind die

ASG Aluminium Stahl GmbH

(im Folgenden „ASG“ genannt), Erftstraße 79, 41238 Mönchengladbach (AG Mönchengladbach, HRB 8225) und der Kunde.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Etwaige nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer geltende Regelungen sind entsprechend gekennzeichnet.

1.3 Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn ASG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind gemäß § 13 BGB natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgeben, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.5 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand 

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB, dem Auftragsformular sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und etwaigen Preislisten getroffenen Regelungen. Die AGB gelten für alle ab dem 01.09.2019 über unseren Online-Shop abgeschlossenen Kaufverträge Leistungsbeschreibungen und Preislisten stehen im Online-Shop zur Verfügung.

3. Zustandekommen des Vertrags 

3.1 Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. 3.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung (= Angebot) ab.

3.3 Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Lieferung der bestellten Ware durch ASG zustande.

3.4 Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa, weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher 

4.1 Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen

Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. 

4.2 Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

4.3 Bei Verträgen über maßgefertigte Waren (insbesondere Bestellungen über den Fensterbank-Konfigurator) besteht kein Widerrufsrecht.

4.4 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen der folgenden Widerrufsbelehrung:

5. Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkasse 

5.1 ASG ist zu Teillieferungen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Teillieferungen erfolgen, soweit diese für ASG zumutbar sind. 

 5.2 Die Lieferzeit wird im Rahmen der Bestellstrecke ausgewiesen. Sie beginnt mit Vertragsschluss. 5.3 Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssicht im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich ASG vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von diesem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.

6. Preise und Versandkosten 

6.1 Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.

6.2 Die Versandkosten sind im Rahmen der Auswahl der Versandart angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor Sie die Bestellung absenden.

6.3 Wenn wir Ihre Bestellung gemäß Ziffer 5.1 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat oder an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ASG Aluminium Stahl GmbH, Erftstraße 79 41238 Mönchengladbach Telefonnummer: +49 2166 9988390 E-Mail: info@asg-aluminium.de Fax: +49 2166 99883939

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.asg-aluminium.de/widerrufsbelehrung elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

7.1 Der Kaufpreis und die Versandkosten sind spätestens binnen zwei (2) Wo

chen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. 7.2 Sie können den Kaufpreis und die Versandkosten nach Ihrer Wahl auf unser

im Online-Shop angegebenes Konto überweisen, uns eine Einzugsermächtigung erteilen, per Kreditkarte oder via PayPal bezahlen. Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Ziffer 7.1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen, sollten Sie sich im Rahmen der Bestellung als Kunde registriert haben.

7.3 Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.

7.4 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur dann, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.

8. Eigentumsvorbehalt 

8.1 Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von ASG. Dem steht die Übergabe des Produkts nicht entgegen. 

8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, ASG unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Produkte erfolgen.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Eigentumsrechte von ASG in keiner Weise zu verletzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, das Produkt sachgemäß zu lagern, pfleglich zu behandeln, bis das Eigentum an dem Produkt auf den Kunden übergegangen ist. Der Kunde hat ASG den Verlust des Gerätes (z.B. durch Diebstahl) unverzüglich mitzuteilen.

8.4 Für Unternehmer gilt: Der Kunde ist unter Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten: 

8.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei ASG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt ASG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.

8.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Produkte oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von ASG gemäß Ziffer 8.4.1 zur Sicherheit an ASG ab. ASG nimmt diese Abtretung an. Die in Ziffer 8.2 genannten Pflichten gelten entsprechend.

8.4.3 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt. ASG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ASG nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, kann ASG verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Kunde informiert ASG unverzüglich über jede Änderung der bei ASG zur Abwicklung dieses Vertrags hinterlegten Daten.

9. Gewährleistung 

9.1 Für Verbraucher gilt:

9.1.1 Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

9.1.2 Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Ziffer 9.1.1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

9.2 Für Unternehmer gilt: 

9.2.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abholung bzw. Lieferung der Produkte, soweit gesetzliche Regelung nicht zwingend etwas anderes vorschreiben.

9.2.2 Etwaige Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist ASG hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Einhaltung der Frist die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Abholung/Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gelten die Produkte als genehmigt.

9.3 ASG übernimmt keine Gewähr für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung, durch Überbeanspruchung oder unsachgemäße Verarbeitung oder Reparatur entstehen.

10. Haftung 

10.1 Die Parteien haften einander in folgendem Umfang auf Schadensersatz für § Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die jeweilige Partei die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei beruhen, § Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,

10.2 Liegen die unter 10.1 genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet ASG – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von ASG auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der von ASG zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ASG.

10.4 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die ASG ggf. aufzukommen hat, ASG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

10.5 Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, die durch ihn im Rahmen des von ihm vorgenommenen Einbaus der von ASG erworbenen Artikel verursacht werden.

11. Datenschutz 

ASG verpflichtet sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 („Datenschutz-Grundverordnung“, „DSGVO“) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten, die das Vertragsverhältnis betreffen, im Rahmen der Vertragsverwaltung elektronisch verarbeitet werden. Ergänzende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Sonstige Bedingungen 

12.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

12.2 Für Unternehmer gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mönchen Gladbach, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

12.3 Für Verbraucher gilt: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.